Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag ist bemüht, ihre Internetseite www.gesundheitsbewusster-betrieb.de barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage sind das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz – L-BGG und die L-BGG-Durchführungsverordnung sowie die Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit Baden-Württemberg bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.gesundheitsbewusster-betrieb.de als auch für die entsprechende mobile Version. 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aufgrund nachfolgender Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind diese Internetseite sowie die entsprechenden mobilen Inhalte nur teilweise mit BITV vereinbar. Der Internetauftritt “Gesundheitsbewusster Betrieb” des Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertages e. V. (BWIHK) wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen kontinuierlich angepasst und optimiert.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

a) PDF-Dokumente

  • Unsere PDF-Dokumente und Formulare zum Download sind teilweise nicht barrierefrei.
  • Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten und Formularen zum Download bemühen wir uns, künftig eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.
  • Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei oder ein bestimmtes Formular benötigen, das noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter info@bw.ihk.de oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse oder postalische Adresse wir sie Ihnen senden sollen.

b) HTML-Code

Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse: Der verwendete HTML-Code entspricht an einigen Stellen nicht den W3C-Empfehlungen.

c) Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache

Die Anforderungen an Inhalte in Gebärdensprache werden derzeit nicht erfüllt; dies betrifft das WCAG-2.1-Erfolgskriterium 1.2.6 „Gebärdensprache (aufgezeichnet)“, da für audiovisuelle Inhalte keine Übersetzungen in Deutscher Gebärdensprache bereitgestellt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheitsvereinbarkeit beruht auf einer durch den Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag durchgeführten Selbstbewertung.
Diese Erklärung wurde am 08.12.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 08.12.2025 überprüft. 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseite www.gesundheitsbewusster-betrieb.de auffallen, können Sie uns das per Post mitteilen an:

Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e. V.
Jägerstraße 40
70174 Stuttgart

Gerne können Sie uns Ihr Feedback zur Barrierefreiheit unserer Webseite auch per E-Mail senden an info@bw.ihk.de 

6. Schlichtungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag e. V. wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 „Feedback und Kontaktangaben“ dieser Erklärung. Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Internetseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können die dort genannte Stelle darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123-39375
E-Mail: post@barrierefreiheit.bwl.de

Antragsformular der Schlichtungsstelle – Landeszentrum Barrierefreiheit für Baden-Württemberg

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Oder Sie wenden sich an den/die kommunale(n) Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion.
Die/Den Beauftragte(n) der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Geschäftsstelle der/des Landes-Behindertenbeauftragte(n)
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in dem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.